Ehevertrag - Trennungsvereinbarung - Scheidungsvereinbarung
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Den “Rosenkrieg” vermeiden Faire Lösungen bei Trennung und Scheidung |
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Der Ehevertrag
Ein Ehevertrag kann festlegen, was geschehen soll, wenn die Ehe Beendet werden soll. Eheverträge sind auch in einigen anderen Situationen sinnvoll:
- Wer nur wegen der weit reichenden finanziellen Folgen vor einer Ehe zurückschreckt, dem kann ein Ehevertrag den Schritt erheblich erleichtern.
- Gehen zwei Leute eine Ehe ein, von denen der eine erheblich verschuldet ist, kann durch den Ehevertrag Klarheit geschaffen werden, wem in der Ehe was gehört und worauf die Gläubiger des Schuldners keinen Zugriff haben.
Eheverträge dienen also nicht nur der problemlosen Abwicklung von Ehen nach ihrem Scheitern, sondern sie können die Voraussetzungen für eine Ehe überhaupt erst schaffen oder aber einen finanziellen Schutzbereich schaffen, in den Dritte nicht eingreifen können. (Januar 2008)
Die Trennungsvereinbarung
Der Zeitraum ab Beginn der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann durch eine Trennungsvereinbarung geregelt werden.
Sie nimmt meist einige der Punkte der Scheidungsvereinbarung vorweg: u.a. die Auflösung des gemeinsamen Haushalts, die Verteilung des Hausrats, Schuldentilgung, das Sorge- und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind und der Trennungsunterhalt. (Januar 2008)
Die Scheidungsvereinbarung
Die Scheidungsvereinbarung, auch Scheidungsfolgenvereinbarung, regelt letztlich konkret die Abwicklung der rechtskräftigen Scheidung. (Januar 2008)
Rechtzeitig gemeinsam regeln
Sie haben viele Gestaltungsmöglichkeiten, wenn Sie vor der Eheschließung wesentliche Punkte ehevertraglich regeln. Auch wenn Sie schon verheiratet sind und noch keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, und auch keine Scheidung bevorsteht, können Sie überlegen, was Sie als Paar für den Fall einer Scheidung wirklich wollen und ob die gesetzlichen Regelungen für Sie tatsächlich das passende Lösungsmodell bieten. (Januar 2008)
