Auswirkung von Trennung und Scheidung - wirtschaftliche Vor- und Nachteile
Die Trennung der Eheleute hat Auswirkungen auf die Steuerklasse und es entsteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird in der Regel ein Scheidungsantrag gestellt. Es wird vom Gericht das Scheitern der Ehe nach Ablauf des Trennungsjahres vermutet.
Bevor die Scheidung beantragt wird, müssen deren Vor- und Nachteile bedacht und gegeneinander abgewogen werden. In vielen Fällen ist es so, dass keine gravierenden wirtschaftlichen Gesichtspunkte für oder gegen eine Ehescheidung sprechen.
Andererseits gibt es Fälle, in denen hinsichtlich der Einreichung der Scheidung Eile geboten ist oder umgekehrt mit der Beantragung der Scheidung möglichst lange gewartet werden oder von einer Scheidung ganz Abstand genommen werden sollte.
Auch nach Einreichung der Scheidung kann es Fälle geben, in denen ein Ehegatte von einem schnellen Abschluss des Scheidungsverfahrens und der schnellen Rechtskraft der Scheidung profitiert bzw. der andere davon Nachteile hat.
Die Zustellung des Scheidungsantrages stellt zum Beispiel den Stichtag für den Zugewinn dar, mit der Folge, dass die Ehegatten nicht weiter am Vermögenszuwachs des anderen beteiligt sind.
Mit Rechtskraft der Scheidung endet aber auch die Mitversicherung des Unterhaltsberechtigten in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehegatten. Der nicht selbständig versicherte Ehegatte kann innerhalb von drei Monaten als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Beitragsentrichtung beitreten.
Gegen die Beantragung der Scheidung kann aber auch der Verlust des Ehegattenerbrechts für den Antragsteller sprechen. Nach Zustellung des begründeten Scheidungsantrags entfällt das Ehegattenerbrecht des überlebenden Ehegatten gem. § 1933 BGB völlig, wenn der Erblasser selbst den Scheidungsantrag gestellt hat oder der Erblasser den Scheidungsantrag des Ehegatten vor seinem Tod zugestimmt hat. (September 2008)